Bundesnetzagentur (BNetzA)

Die "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ ist eine Regulierungsbehörde

Der vollständige Name der Regulierungsbehörde lautet „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“, abgekürzt wird sie mit „Bundesnetzagentur“ oder „BNetzA“. Es handelt sich um eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Die wichtigsten Aufgaben der BNetzA sind die Aufrechterhaltung und die Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten. Mehr dazu liest Du bei Vegan Strom nach.

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Die Bereiche und Aufgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für den Wettbewerb in den Netzmärkten zuständig. Darunter sind insbesondere die fünf Bereiche Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr zu verstehen. Ihre wettbewerbsrechtlichen Hauptaufgaben liegen in der Regulierung der betroffenen Märkte sowie in der Prüfung und Genehmigung von Tarifänderungen bei marktbeherrschenden Unternehmen. Zu den technischen Aufgaben der Bundesnetzagentur gehört die Mitentwicklung neuer Technologien in Standardisierungsgremien, aber auch die Überprüfung der Geräte am Markt. So ist die Behörde am gesamten Technologiezyklus beteiligt und sorgt dafür, dass die Regulierungsziele in Standardisierungsorganisationen berücksichtigt werden.

 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) innerhalb der EU

Die Bundesnetzagentur ist außerdem unter anderem die Behörde, die für die Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien wie der Richtlinie 1999/5/EG (Funkanlagen) und 2004/108/EG (Elektromagnetische Verträglichkeit) in Deutschland zuständig ist. Im Rahmen der europäischen Gesetze zur Produktvermarktung müssen die EU-Mitgliedstaaten den Markt überwachen, um Verbraucher zu schützen. In diesem Sinne arbeitet die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur (BnetzA) mit Marktaufsichtsbehörden im In- und Ausland sowie den Zollbehörden zusammen.

 

Strom- und Gasversorgungsnetz

Ebenfalls im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie (Beschleunigungsrichtlinie für Strom und Gas für mehr Wettbewerb im Energiemarkt) wurde in Deutschland im Jahr 2005 das Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) überarbeitet. Damit erhielt die Bundesnetzagentur (BNetzA) weitreichende Befugnisse für die Strom- und Gasmärkte der deutschen Energiewirtschaft. In erster Linie geht es dabei um die Kontrolle und Genehmigung der Netznutzungsentgelte. Auch die Schaffung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Versorgungsnetzen für Strom und Gas, die Eigentum der Energieversorgungsunternehmen sind, gehört zu den Hauptaufgaben. Der Übertragungsnetzbetreiber stellt einen „Netzentwicklungsplan Strom“, der Fernleitungsnetzbetreiber einen „Netzentwicklungsplan Gas“ auf, die beide von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt werden müssen. Außerdem führt die BnetzA Genehmigungsverfahren für länderübergreifende Maßnahmen aus dem Bundesbedarfsplangesetz durch. In verschiedenen Bereichen teilt sich die Behörde die Zuständigkeit mit den Bundesländern.

 

Die Bedeutung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Verbraucher

Wettbewerb und EU-Richtlinien klingen weit entfernt und theoretisch. Dennoch hat die Bundesnetzagentur auch einen ganz direkten Nutzen für den einzelnen Verbraucher. Denn zu den zentralen Aufgaben gehören die Genehmigung der Netzentgelte für die Durchleitung von Strom und Gas sowie die Sicherstellung des Zugangs zur Energieversorgung für die Lieferanten, aber auch für die Verbraucher. Darüber hinaus kannst Du Dir als Verbraucher auch konkreten Rat bei der Bundesnetzagentur holen. So erhältst Du dort beispielsweise Informationen über Preise und Abrechnungen, Messeinrichtungen und Zähler, aber auch Anbieterwechsel und Kündigung sowie Hilfe bei Problemen und Vorlagen für Verbraucherbeschwerden beim Energieversorger.

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