Tierschutz


Durch artgerechte Haltung Tierquälerei verringern und Tiere schützen




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der Tiere schützt



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Unter dem Begriff Tierschutz sind alle Handlungen des Menschen zu verstehen, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Im Gegensatz zum Tierrecht gehört zu den Interessen des Tierschutzes jedoch nicht der Verzicht auf die kommerzielle Nutzung von Tieren. Es wird lediglich angestrebt, dass diese Nutzung unter leidfreien Bedingungen geschieht. Gesetzlich festgehalten ist der Tierschutz im sogenannten Tierschutzrecht. Erfahre mehr im Lexikon von Vegan Strom.

Tierschutz in der Praxis

Der Tierschutz versucht in diversen Sektoren sowie bezüglich verschiedener Aspekte bessere Lebensbedingungen für Tiere durchzusetzen. In der Landwirtschaft betrifft dies überwiegend das Vorgehen gegen die Haltung von Nutzvieh unter beengten, unhygienischen Bedingungen. So sollten Tiere genügend Auslauf und artgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten, soziale Arten müssen in entsprechenden Gruppen ohne Isolation gehalten werden. Tiertransporte unterliegen Höchstzeiten. Werden diese überschritten, sind Zwischenstationen anzusteuern, um das Stresslevel der Tiere niedrig zu halten. Schlachtungen sollten unter Betäubung und ohne unnötige Schmerzen erfolgen. Die Pelztierhaltung wird im Zusammenhang mit diesen Gesichtspunkten besonders stark kritisiert.

Bezüglich der Jagd fordern Tierschützer eine Erneuerung des Bundesjagdgesetzes. Hinsichtlich des Fischfangs wird kritisiert, dass Fische in den Netzen qualvoll ersticken. Bei der Schleppnetzfischerei mit kilometerlangen Netzen kommen zusätzlich unzählige weitere Meereslebewesen ums Leben, die eigentlich gar nicht gefangen werden sollten. Es handelt sich dabei um den sogenannten Beifang. Der Delphin- und Walfang ist generell abzulehnen, da die Meeressäuger weitaus intelligenter und sozialer sind als Fische und somit ethisch auf einer anderen Stufe stehen. Tierrecht und Tierethik verfolgen im Gegensatz hierzu die Gleichstellung aller Lebewesen, nicht nur bestimmter Spezies.

Auch bei der Heimtierhaltung agiert der Tierschutz. Zwar sind die meisten Haustiere einem Leben mit dem Menschen gut angepasst, dennoch müssen bestimmte Mindestanforderungen wie genügend Freiraum, artgerechte Ernährung und Beschäftigungsmöglichkeiten erfüllt sein. Für die Haltung „exotischer“ Tiere, etwa Pferde oder Greifvögel, sind gesonderte Qualifikationen und gegebenenfalls Lizenzen notwendig. Selbstverständlich beinhaltet der Tierschutz auch ein Vorgehen gegen offensichtliche Tierquälerei, das Aussetzen von Tieren sowie grobe Vernachlässigung.

Die gesetzliche Grundlage des Tierschutzes

Rechtlich sind viele Aspekte des Tierschutzes im sogenannten Tierschutzrecht oder Tierschutzgesetz festgehalten. Dieses wurde in vielen Ländern eingeführt, um grausame Tierquälerei zu unterbinden sowie Regelungen für Tierhaltung, -nutzung und -versuche zu etablieren. Das Tierschutzrecht in Deutschland wurde 1990 erlassen. Zuvor wurden Tiere noch als „Sachen“ behandelt.

Der Grundsatz des deutschen Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Geregelt werden neben der Haltung, Nutzung, Schlachtung und Versuchsdurchführung von und an Tieren auch viele weitere Aspekte. So sind zum Beispiel auch die Bedingungen für medizinische Prozeduren an Tieren, Vorschriften zur Zucht und sonstige Schutzmaßnahmen wie etwa die Katzenschutzverordnung im Tierschutzgesetz verankert. Auch die Aufgaben der Tierschutzbeauftragten und die Durchführung dieser sowie behördlicher Maßnahmen sind wichtige Bestandteile.

Obwohl das Tierschutzrecht die Grundlagen für die Handhabung von Heim- und Nutztieren beinhaltet, wird der Gesetzeskomplex immer wieder von Tierschützern und Tierrechtlern kritisiert. So gibt es für das Quälen oder gar Töten von Tieren nie einen „vernünftigen Grund“. Zudem werden Missachtungen des Tierschutzgesetzes nur nachlässig verfolgt und ebenfalls nachlässig bestraft, vor allem in der Landwirtschaft, wo Massentierhaltung, Qualzuchten und Amputationen ohne Betäubung immer noch gang und gäbe sind. Auch bei weiteren Tierschutzbelangen wie der Haltung von Wildtieren in Zirkussen oder Tierversuchen zu Bildungszwecken muss ein Leiden über ein „vernünftiges Maß“ erst bewiesen werden, bevor die Rechtsprechung tätig wird, was sich oftmals als schwierig erweist. Für gewöhnlich werden wirtschaftliche Interessen hierbei über Tierrechte gestellt.

Wir alle können mehr zum Tierschutz beitragen

Tierschutz geht uns alle etwas an. Auch wenn das Gesetz Verstöße nur unzureichend verfolgt, können wir dennoch mit unseren Handlungen einiges bewegen und uns stärker für Tiere einsetzen. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen – ein passives oder aktives Engagement in Tierschutzorganisationen ist nur eine Möglichkeit von vielen. So kann zum Beispiel die „Notwendigkeit“ der Massentierhaltung in der Landwirtschaft schon dadurch abgeschafft werden, indem kein Bedarf mehr für die hohe Produktion von Fleisch und anderen Tierprodukten besteht. Ein Weg zum Erreichen dieses Zieles besteht darin, dass mehr Menschen ihren Konsum von tierischen Erzeugnissen hinterfragen, reduzieren oder schließlich sogar gänzlich vegan leben. Wir von Vegan Strom tragen das Konzept des Veganismus sogar in den Energiesektor und achten bei der Wahl unserer Lieferanten darauf, dass bei deren Stromerzeugung keinem Tier geschadet wird. Zu den gänzlich tierfreundlichen Energiequellen zählen ausschließlich die Solarenergie, Geothermie und Gezeitenkraft. Ist genau das der Strom, den auch Du in Zukunft beziehen möchtest, um das Tierwohl zu unterstützen, dann wechsele einfach zu uns.

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