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Die Strompreisbremse

Das ändert sich 2023

Das musst Du über die Strompreisbremse wissen

Ab dem 1. März 2023 ist die Strompreisbremse wirksam, die rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar gilt. Durch die Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Privatpersonen und Unternehmen entlasten, da die Energiepreise im Zuge des Krieges in der Ukraine stark gestiegen sind. Wir von VeganStrom erklären Dir, wie die Strompreisbremse funktioniert und inwiefern Du persönlich entlastet wirst. Zusätzlich findest Du bei uns Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Strompreisbremse. 

Die Strompreisbremse – einfach erklärt 

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Strompreisbremse beschlossen, welche Privathaushalte und kleinere Unternehmen entlasten soll, indem ein Teil der Energiekosten auf einen Höchstbetrag gedeckelt wird. Die Strompreisbremse soll vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gelten, rückwirkend aber auch für die Monate Januar und Februar. Abhängig von der Entwicklung der Energiemärkte könnte die Strompreisbremse noch bis April 2024 verlängert werden.   

Ab Januar erhältst Du 80% Deines Strombedarfs gemessen am Verbrauchsjahr 2021 zu einem gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Dein restliche tatsächliche Verbrauch wird zum Vertragspreis abgerechnet. Hinzu kommt die Grundgebühr. Als Berechnungsgrundlage dient Dein Vorjahresverbrauch. Das genaue Entlastungskontingent wird den Energieversorgern von den Netzbetreibern mitgeteilt.  

Hier erfahrt Ihr alles zur Strompreisbremse

Was muss ich tun, um von der Strompreisbremse zu profitieren? 

Sofern Du ein Sepa-Mandat eingerichtet hast, musst Du nichts tun, um von der Preisbremsen zu profitieren. Wir kümmern uns um alles. Wir werden Deine persönliche Entlastung in den monatlichen Abschlägen berücksichtigen und diese entsprechend reduzieren. Solltest Du die Zahlart Überweisung gewählt haben, kannst Du Deinen Zahlbetrag nach Zugang der entsprechenden Abschlagsanpassung von uns reduzieren.  

Woher weiß ich, wie hoch meine persönliche Entlastung ist? 

Du wirst spätestens zum 1. März 2023 von uns per Mail über Deinen Entlastungsbetrag informiert. Dein Entlastungsbetrag wird automatisch mit Deinem monatlichen Abschlag verrechnet.  

Erhalte ich eine rückwirkende Gutschrift für Januar und Februar? 

Selbstverständlich werden Dir die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar gutgeschrieben. Soweit noch Forderungen offen sind, werden diese zunächst verrechnet.  

 An wen kann ich mich wenden wenn mein Verbrauchswert nicht korrekt ist?  

Dein Verbrauchswert wird uns vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilt. Solltest Du der Auffassung sein, dass dieser nicht korrekt ist, wende Dich bitte direkt an Deinen Netzbetreiber. Denn für Dich zuständigen Netzbetreiber entnimmst Du Deinen Vertragsunterlagen. Wir können hieran keine Änderungen vornehmen. 

 Auf welcher Grundlage berechnet sich die Strompreisbremse? 

Als Berechnungsgrundlage der Strompreisbremse dient Dein Verbrauch des Jahres 2021. Dieser wird durch den Netzbetreiber festgesetzt. 

 Was passiert, wenn mein Verbrauch 2023 höher oder niedriger als im Vorjahr ist? 

Für jede kWh, die über das Entlastungskontigent von 80 % gemessen am Vorjahresverbrauch hinausgeht, gilt Dein Vertragspreis.  Wenn Du weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchst, erhältst Du die Entlastung trotzdem in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten und Du bezahlst nur 40 Cent/kWh. 

Lohnt es sich noch, Strom zu sparen, wenn die Preise gedeckelt werden? 

Ja definitiv. Strom sparen lohnt sich, da nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs (80%) subventioniert wird. Wenn Du weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchst, erhältst Du die Entlastung trotzdem in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten und Du bezahlst für jede kWh nur 40 Cent. 

Kann ich meinen Abschlag im Monat März anpassen?

Eine Anpassung Deines Abschlags ist im März leider nicht möglich, da wir seitens des Gesetzgebers verpflichtet sind, die Strompreisbremse bis zum März umzusetzen. Der Abschlag im März ist eine Art Sonderabschlag, da die Entlastungsbeträge aus den Monaten Januar und Februar berücksichtigt werden. Du kannst Deinen Abschlag ab April wieder anpassen. 

Das musst Du zur Strompreisbremse wissen.

Mit Vegan Strom gehst Du noch einen Schritt weiter 

Strom sparen im Haushalt schont die Umwelt und hilft Dir dabei, zusätzlich zur Strompreisbremse Kosten zu sparen. Doch Du kannst noch mehr tun, als nur Energie zu sparen. Nämlich beim Stromsparen auf einen tierfreundlichen Anbieter setzen.  

Wir von Vegan Strom achten bei unserer Energiegewinnung genau darauf, dass dabei kein Tier verletzt oder in seinem Lebensraum gestört wird. Unseren Strom beziehen wir zu 100% aus tierfreundlichen Photovoltaik-Anlagen. Wechsle jetzt zu Vegan Strom und setze ein Zeichen für das Tierwohl. Kontaktiere uns gern, wir beraten Dich zu unseren Stromtarifen! 

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